
Umgekehrter Tatbestandsirrtum ist die irrige Annahme der in Wirklichkeit nicht vorhandenen Umstände, die einen Tatbestand verwirklichen. Es handelt sich dann um einen untauglichen Versuch. Beispiel: Jemand beschädigt eine Sache, ohne zu wissen, dass ihm diese selbst gehört. Er irrt sich damit über den für eine Sachbeschädigung notwendigen Um...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umgekehrter_Tatbestandsirrtum
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